Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Datenbank
1.Urheberrechtliche Bestimmungen und Haftung
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des digitalisierten Bildmaterials stehen der Bildagentur „Kaliba - Trieb“ zu. (§§ 1, 2 Abs.2, UrhG) Gegen vereinbartem Honorar gelten Veröffentlichungsrechte als erteilt. In diesem Fall erwirbt der Vertragspartner eine einmalige (nicht exklusive) und nicht an Dritte übertragbare Nutzungsbewilligung für redaktionelle Zwecke. Die Verwendung für Werbezwecke, etc. bedarf einer gesonderten Zustimmung.
Der Vertragspartner verpflichtet sich bei jeder Veröffentlichung unseren Copyrightvermerk laut WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und dem digitalisiertem Bild eindeutig zuordenbar wie folgt anzubringen: © Kaliba - Trieb
Für Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Rechten Dritter, sowie für jegliche Manipulationen an unserem Bildmaterial ist die Bildagentur Kaliba - Trieb diesbezüglich schad - und klaglos. (§§78 UhrG, 1041 ABGB)
Bei Veröffentlichung sind uns unaufgefordert zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, etc.) reduziert sich die Belegexemplarzahl auf ein Stück.
Bei Verwendung unseres Bildmaterials im Internet, oder anderen digitalisierten Formen, ist uns ein E-Mail über die genaue Nutzung, sowie die genaue Angabe der URL Adresse zu übermitteln.
2. Honorar und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist jegliche Nutzung unseres Bildmaterials honorarpflichtig ! Das Veröffentlichungshonorar versteht sich NETTO ohne Umsatzsteuer, in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe und ist an uns sofort nach Veröffentlichung zu übermitteln.
Die Rechnungen sind ohne jeden Abzüge und spesenfrei binnen 8 Tagen zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung) gilt die Zahlung erst mit Zahlungseingang bei der Bildagentur Kaliba - Trieb als erfolgt. Das Risiko des Postweges gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig. Im Falle eines Verzuges gilt - unbeschadet übersteigender Schadensersatzansprüche – ein Aufschlag von 100% als vereinbart. Mahnspesen, Kosten, etc. - auch außergerichtlich - gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Knittelfeld. Es gilt das österreichische Recht.
Knittelfeld, Jänner 2001
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